Musik hat am Peter-Wust-Gymnasium seit Jahrzehnten eine große Bedeutung. Seit den Siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gab es immer einen Chor und ein Orchester am PWG. Seit etwa 30 Jahren gibt es auch eine Band, zunächst als Bigband, mittlerweile in Combobesetzung mit einer neuen musikalischen Ausrichtung. Außerdem führen wir seit 20 Jahren regelmäßig abendfüllende Musicalproduktionen auf, wobei alle Mitwirkenden in Orchester, Band, Chören, Theater-, Tontechnik- und Film-AG Schülerinnen und Schüler des PWG oder Ehemalige sind.
Das PWG ist seit diesem Schuljahr die dritte Schule im Saarland, die mit einem Musikzweig musikinteressierten und musikbegabten Schülerinnen und Schülern das Angebot machen darf, sich auch im Unterricht verstärkt mit Musik zu beschäftigen und sogar in der Mittelstufe (Klasse 8-10) Musik zum Hauptfach zu machen. Im Musikzweig wird das Fach Musik in den Klassenstufen 5 bis 10 verstärkt unterrichtet. In den Klassen 5 bis 7 ist Musik ein nichtschriftliches Fach, ab Klassenstufe 8 kann Musik anstelle der 3. Fremdsprache bzw. Physik zum Hauptfach gewählt werden. Die Sprachenfolge bleibt bei Französisch ab Klasse 5 und Englisch ab Klasse 6.
Im Moment gibt es am PWG folgende Musik-AGs
Unterstufenchor „d’acC(h)ord“
Mittel- und Oberstufenchor „Chorioso“
PWG-Band und PWG-Orchester
Weitere wichtige AGs, die aber nicht als AG Instrumentalspiel für den Musikzweig zählen, sind in diesem Zusammenhang die Tontechnik-AG und die Film-AG, die bei unseren Veranstaltungen für den guten Ton bzw. die filmische Dokumentation sorgen. In Planung sind darüber hinaus eine Gitarren-AG sowie eine Keyboard-AG, in der mit Hilfe von Keyboards über MIDI digitalen Soundmodulen, so genannten Software-Plugins, alle Arten von Sounds entlockt werden können. Damit bietet sich für Pianisten aller Fähigkeitsstufen eine Möglichkeit, in einer AG zu musizieren. Auch eine Percussion-AG wird sicher in absehbarer Zeit eingerichtet werden.
Allgemeine Informationen zum Musikzweig
Das PWG ist eine von im Moment drei saarländischen Schulen mit Musikzweig. Die Aufnahme erfolgt mit der Neuanmeldung zur Klassenstufe 5 auf der Grundlage einer verbindlichen Beratung. Unter der Voraussetzung einer ausreichenden musikalischen Vorbildung ist auch ein Wechsel in den Musikzweig bis zum Beginn der Klassenstufe 8 möglich. In den Klassenstufen 5 und 6 ist Musik zunächst ein nichtschriftliches Fach, allerdings mit einer zusätzlichen Stunde pro Woche. Diese Stunde wird als weiteres Förderangebot im Rahmen des „28+2“-Konzepts der Schule für die Schülerinnen und Schüler des Musikzweigs verpflichtend sein. Darüber hinaus erlernen sie wie alle anderen auch die Fremdsprachen Französisch (ab Kl. 5) undEnglisch (ab Kl. 6). Das bedeutet, dass die Schüler:innen des Musikzweigs in der Klassenstufe 5 und 6 jeweils eine Wochenstunde mehr haben als die anderen. In Klassenstufe 7 bleibt Musik nichtschriftlich, dann aber mit 2 Stunden pro Woche. Erst ab Klasse 8 wird Musik zu einem schriftlichen Fach. Dann ist Musik vierstündig bis zum Ende der Klassenstufe 10. Hier ist die Wochenstundenzahl aller Fächer in den Klassenstufen 9 und 10 geringer als in den anderen Zweigen. Spätestens ab der 6. Klasse muss jeder Schüler privat ein Instrument erlernen. Gleichzeitig ist die Teilnahme an einem Musikensemble der Schule im Rahmen einer Musik-AG verpflichtend.
Die gesamte Stundentafel für den Musikzweig ist im Amtsblatt des Saarlandes vom 6. Juli 2023 in der Anlage 6 auf Seite 478 zu finden.
Ziele des Musikzweigs
Der Musikzweig will musikalische und besonders an Musik interessierte Schülerinnen und Schüler intensiv fördern und zur allgemeinen Hochschulreife führen. Das vorrangige Ziel des Musikzweiges ist die ganzheitliche Bildung durch einen verstärkten Anteil an Musikpraxis innerhalb und außerhalb des Unterrichts und nicht die Ausbildung zukünftiger Berufsmusiker.
Vorteile des Musikzweigs
Durch die Erhöhung der Musikstundenzahl auf drei bzw. vier Wochenstunden ist eine verstärkte Ausrichtung auf die Musikpraxis möglich. So können musikalische Kompetenzen weiterentwickelt und Begabungen intensiv gefördert werden. Durch Schülervorspiele und eigene Musikprojekte werden Selbstbewusstsein und Kreativität gestärkt und ästhetische Erfahrungen ermöglicht.
Voraussetzungen für den Musikzweig
In erster Linie sollten die Schülerinnen und Schüler ein großes Interesse am und eine Begabung für das Fach Musik mitbringen. Das Spielen eines Instrumentes ist keine Voraussetzung, jedoch spätestens ab Klasse 6 verpflichtend. Bei der Wahl eines geeigneten Instruments sind die Musiklehrerinnen und Musiklehrer gerne behilflich. Der Instrumentalunterricht erfolgt nicht über die Schule, sondern muss privat organisiert und finanziert werden. Auch bei der Vermittlung geeigneter Lehrer:innen ist die Schule gerne behilflich.
Instrumentale Vorspiele:
Im Musikzweig findet ab Klassenstufe 6 jährlich ein benotetes Vorspiel auf dem privat im Instrumentalunterricht erlernten Instrument statt. Der Schwierigkeitsgrad der Stücke findet in Absprache mit dem/der Instrumentallehrer:in und dem/der Musiklehrer:in statt.
Verbindliche Beratung:
Vor der Anmeldung zum Musikzweig ist eine Beratung zu den Modalitäten des Musikzweigs verbindlich, die von unseren Musiklehrer:innen Thomas Berger, Gianna de Fazio, Peter Hahn, Louisa Maas und Dirk Sauer durchgeführt werden. Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die bei der Anmeldung vorzulegen ist.